Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang
transparenzregisterauszug-verein.de wird abhängig vom gewählten Service mit dem Antrag für einen Transparenzregister Auszug des Auftraggebers gem. §§ 19 ff. GWG beauftragt.
Kosten
Die Parteien vereinbaren im Wege einer Vergütungsvereinbarung eine Servicepauschale je nach beauftragtem Service wie folgt:
Basis Transparenzregisterauszug ohne Beglaubigung zu 89€/Auszug zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
– Der Basis Auszug beinhaltet die Antragsstellung und erfolgreiche Übermittlung eines aktuellen Transparenzregisterauszugs ohne Beglaubigung für das Unternehmen des Antragstellers
– Es erfolgt keine Rechtsberatung
Standard Transparenzregisterauszug zu 129€/Auszug zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
– Der Standard Auszug beinhaltet die Antragsstellung und erfolgreiche Übermittlung eines aktuellen Transparenzregisterauszugs mit Beglaubigung für das Unternehmen des Antragstellers
– Es erfolgt keine Rechtsberatung
Premium Transparenzregisterauszug zu 189€/Auzug zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
– Der Premium Auszug beinhaltet die Antragsstellung und erfolgreiche Übermittlung eines aktuellen Transparenzregisterauszugs mit Beglaubigung für das Unternehmen des Antragstellers, sowie einen aktuellen Handelsregisterauszug ohne Beglaubigung
– Es erfolgt keine Rechtsberatung
Der Auftraggeber trägt außerdem die Kosten und Auslagen für gesonderte Einsichtnahmen oder anderweitigen Sonderleistungen die im Zusammenhang mit dem Eintrag im Transparenzregister stehen, insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer und müssen gesondert schriftlich (per Email, Fax, Post) vereinbart werden.
Mitwirkung bei Änderungen
Der Auftraggeber wird transparenzregisterauszug-verein.de über Änderungen die relevant sein können informieren.
Komplexe Fälle
transparenzregisterauszug-verein.de übernimmt keine Rechtsberatung, sondern lediglich einen Dienstleistungsservice. Ist der Auftraggeber in komplexen Fällen selbst nicht in der Lage den wirtschaftlich Berechtigten zu benennen, hat er sich auf eigene Kosten entsprechend rechtlich beraten zu lassen. transparenzregisterauszug-verein.de wird auf Wunsch eine externe Rechtsanwaltskanzlei zur entsprechenden Überprüfung empfehlen. Ein etwaiger Mandatsvertrag kommt in diesem Fall jedoch ausschließlich zwischen Auftraggeber und externem Rechtsanwalt zu Stande.
Kündigung
Das Dienstleistungsverhältnis wird bei fortlaufenden Verträgen auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Es ist schriftlich kündbar mit vierwöchiger Frist zum nächsten Abrechnungszeitraum. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbes. wegen Zahlungsverzuges des Auftraggebers, bleibt unberührt.
Nach erfolgter Kündigung ist transparenzregisterauszug-verein.de zur vollständigen Datenlöschung berechtigt.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien das für den Sitz von transparenzregisterauszug-verein.de zuständige Gericht.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung von transparenzregisterauszug-verein.de wird ausschliesslich auf Bußgelder, die durch transparenzregisterauszug-verein.de verursacht sind bis zu einer Höhe von 10.000 Euro begrenzt.
Für jedwede Nutzung die in Verbindung mit dem Transparenzregister der Bundesrepublik Deutschland steht, gelten die Nutzungsbedingungen des Transparenzregisters der Bundesrepublik Deutschland. Einsehbar unter: https://www.transparenzregister.de/treg/de/agb?2